
Eine Sonderregelung für Personen, die Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes niederlegen gibt es nicht.
©Max Neudert
Eine Sonderregelung für Personen, die Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes niederlegen gibt es nicht.
Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz aber im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass für alle einsehbar transparent ist, wann das Gesetz final in Kraft treten wird.
Ich würde daher empfehlen, dass Sie in ihrem Einbürgerungsgespräch oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) diese Möglichkeit der Miteinbürgerung prüfen lassen.
Um Ihren Fall korrekt einschätzen zu können, wäre es gut, wenn Sie mir Ihren Fall und Ihre Frage noch einmal ausführlicher via E-Mail zukommen lassen könnten.
Eine Ausnahme gibt es: falls ein Antrag vor dem 23.08.2023 gestellt wurde, werden die alten Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung angewendet, wenn diese für die Antragsteller:innen günstiger ist.
Die Umsetzung geht also ihren geregelten Gang, das Gesetz wird zeitnah vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten rechne ich im Juni 2024. (im Gesetz wurde festgelegt, dass das Gesetz 3 Monate nach der Verkündigung in Kraft tritt)