Verzicht auf eine zweite Staatsbürgerschaft für Kinder die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben
Sehr geehrter Herr Demir,
Welchen rechtlichen Status haben Kinder, die bereits letztes Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, mit der Auflage, in Zukunft mit Erreichen des gesetzlichen Mindestalters, das irgendwann im Jahr 2032 liegt, auf die zweite Staatsangehörigkeit verzichten zu müssen?
Sehr geehrter Herr D.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Mit der Reform werden auch alle Regelungen zur Optionspflicht abgeschafft. Der bisherige § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der die Optionspflicht regelt, wird ersatzlos gestrichen. Die SPD hatte sich ja schon lange für die Abschaffung der Optionspflicht abgeschafft - und auch in der Vergangenheit schon erreicht, dass zumindest in Deutschland aufgewachsene Kinder nicht mehr optionspflichtig wurden.
Jetzt ist es so, dass wirklich alle Kinder, bei denen wie in Ihrem Beispiel das Kind nach Inkrafttreten des Gesetzes optionspflichtig würde, beide Staatsangehörigkeiten auch über da 21. Lebensjahr hinaus behalten können.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir