Können im Ausland lebende Deutsche künftig (sobald das Einbürgerungsgesetz in Kraft tritt) eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen ohne eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen?
Sehr geehrter Herr Demir,
Ich lebe schon seit langer Zeit in Kanada, habe aber weiterhin meine deutsche Staatsbürgerschaft. Um mich besser in Kanada integrieren zu können, möchte ich auch die kanadische Staatsbürgerschaft annehmen. Bisher war dies nur durch die Beibehaltungsgenehmigung möglich. Entfällt dies nun, wenn das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft tritt? Kann ich dann einfach eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen?
Sehr geehrter Herr B.,
danke für Ihre Frage.
Wir machen die Mehrfachstaatsangehörigkeit für alle Menschen möglich. Sowohl für in Deutschland lebende Ausländer:innen, als auch für im Ausland lebende Deutsche, die sich einbürgern lassen möchten. Die Beibehaltungsgenehmigung entfällt entsprechend.
Sie können bei Inkrafttreten des Gesetzes also die kanadische Staatsangehörigkeit annehmen ohne die deutsche zu verlieren. Eine Mitteilung an deutsche Behörden über die Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit ist auch nicht vorgesehen.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir