Hakan Demir
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Frage von Jana S. •

Was soll man machen, wenn man schon eine Zusicherung bekommen hat?

Sehr geehrter Herr Demir,

Ich habe die Zusicherung schon im 2023 bekommen, die ist bis Mitte 2025 gültig. Die Sache ist, dass wenn man Zusicherung hat, dann ( wie ich es verstehe) es schon alles geprüft wurde. Ich warte auf Mai 2024 ( in Kraft treten von neues Gesetz). Das Problem ist hier: in München machen nur die Behörden die Termine dafür, um eine Urkunde zu bekommen. Gleichzeitig , man kann aber keine personalisierte Antwort darüber bekommen, was man jetzt mit der Zusicherung machen soll (verständlicherweise, die Behörden sind ausgelastet). Ich will die doppelte Staatsangehörigkeit haben, deswegen warte ich bis Mai. Meine Frage ist: werden dann die Behörden automatisch die Urkundeerstellungstermine versenden oder muss man selber die Behörden, die ausgelastet sind und keine personalisierte Antworten geben können, kontaktieren ?

Viele Grüße,
Jana

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

herzlichen Dank für die Zuschrift. 

Wie Sie richtigerweise schreiben, können Sie im Zeitraum, in der die Einbürgerungszusicherung gültig ist, einfach abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt, und dann ebenfalls von der durch das neue Gesetz erlaubten Mehrstaatigkeit profitieren. 

Wie die Münchner Verwaltung die Kommunikation umsetzt - also ob die Verwaltung von sich aus auf Sie zu kommt oder Sie als Einbürgerungsbewerberin die Verwaltung über Ihren Wunsch zur Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit informieren müssen - kann ich Ihnen leider nicht sagen. Wenden Sie sich dazu bitte an die zuständigen Mitglieder im Münchner Stadtrat. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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