Ich würde daher empfehlen, dass Sie in ihrem Einbürgerungsgespräch oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) diese Möglichkeit der Miteinbürgerung prüfen lassen.
Um Ihren Fall korrekt einschätzen zu können, wäre es gut, wenn Sie mir Ihren Fall und Ihre Frage noch einmal ausführlicher via E-Mail zukommen lassen könnten.
Eine Ausnahme gibt es: falls ein Antrag vor dem 23.08.2023 gestellt wurde, werden die alten Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung angewendet, wenn diese für die Antragsteller:innen günstiger ist.
Die Umsetzung geht also ihren geregelten Gang, das Gesetz wird zeitnah vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten rechne ich im Juni 2024. (im Gesetz wurde festgelegt, dass das Gesetz 3 Monate nach der Verkündigung in Kraft tritt)
Ein rechtliches Scheitern können wir in beiden Fällen nicht leisten. Fest steht: Eine solche Prüfung dieser Verbotsverfahren muss erfolgen.
Mit der Reform werden auch alle Regelungen zur Optionspflicht abgeschafft. Der bisherige § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der die Optionspflicht regelt, wird ersatzlos gestrichen.