
Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.
©Max Neudert
Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.
Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Ich denke nicht, dass die Verantwortung dafür bei einer Partei liegt. Es handelt sich vielmehr um ein komplexes gesellschaftliches Problem mit verschiedenen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Ursachen.
Wie bereits mitgeteilt, erfolgt eine Einbürgerung immer auf Antrag.
Wenn Sie deutsche Staatsbürgerin werden möchten, so müssen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrer Kommune stellen.