Wann wird der Antrag für Einbürgerung überarbeitet?
Hallo Herr Demir,
mit verkünden durch das Bundesgesetzblatt steht fest, wann das neue StAG in Kraft tritt. Nahezu zeitgleich mit der Veröffentlichung des StAG wurden auch die neuen Fragen für den Einbürgerungstest in Hinblick auf Judentum&NS-Vergangenenheit veröffentlicht.
Warum wurde aber bis heute nicht der Antrag für die Einbürgerung modifiziert?
Unter 10. im Antrag auf Einbürgerung des Ministerium für Inneres&Kommunales (unter Downloads im Link https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00547/index.html) muss man immer noch Angaben über die Mehrstaatigkeit machen und ggf. eine Begründung abliefern warum man diese behalten darf/will, wenn man nicht bereit ist diese aufzugeben.
Wenn ich heute einen Antrag nach aktuellem Stand stelle, bin ich dann, weil es im Antrag steht, verpflichtet auf die Meerstatigkeit zu verzichten? Wenn der Test schon geändert wurde warum der Antrag nicht?
Müsste man nicht davon ausgehen, dass die Prüfung nach in Kraft tretten geprüft wird?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für die Frage.
Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.
Natürlich haben Sie Recht, dass angesichts der momentanen Arbeitsbelastung in vielen Ämtern jetzt eingehende Fälle in der Regel nicht vor dem 27.06. bearbeitet werden. Falls das aber doch der Fall ist, sind die abgefragten Informationen noch wichtig.
Jetzige Angaben haben aber keine Vor- oder Nachteile für den wahrscheinlichen Fall, dass ihr Fall nach dem 27.06. entschieden wird. Die neue Rechtslage wird für laufenden ebenso wie für neue Fälle gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir