Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 26.03.2024

Wenn Sie Ihre alte / eine weitere Staatsangehörigkeit nach Inkrafttreten der Reform zu Ende Juni 2024 (wieder)erlangen möchten, ist es nicht notwendig, deutsche Behörden davon in Kenntnis zu setzen.

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
E-Mail-Adresse