Sollte Ihr Antrag von der zuständigen Behörde bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bearbeitet werden, müsste die Behörde die aktuelle Rechtslage anwenden.
Frage von Natalia S. • 17.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 27.02.2024
Frage von Xhelona H. • 16.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 27.02.2024
Ich spreche mich aber dafür aus, diese Möglichkeit bei erfolgreicher Umsetzung auch auf weitere Gruppen auszuweiten.
Frage von Cavid T. • 16.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 27.02.2024
Ich habe mich dafür eingesetzt, dass dieser Grundgedanke beibehalten wird - dass also Menschen, die besondere Voraussetzungen besonders schnell erfüllen, auch früher eingebürgert werden können.
Frage von Hamide S. • 16.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 15.03.2024
Ihre doppelte Staatsangehörigkeit muss bei den zuständigen Behörden, insbesondere dem Einwohnermeldeamt, angegeben werden.
Frage von Joshua W. • 16.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 14.03.2024
Gerade die Proteste der Letzten Generation haben dafür gesorgt, dass mehr über Klimapolitik gesprochen wird.
Frage von Daniel M. • 15.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 26.03.2024
Wenn Sie Ihre alte / eine weitere Staatsangehörigkeit nach Inkrafttreten der Reform zu Ende Juni 2024 (wieder)erlangen möchten, ist es nicht notwendig, deutsche Behörden davon in Kenntnis zu setzen.