Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen.
Dies wurde auch im Koalitionsvertrag so festgehalten: "Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.
Wie bisher erfolgt eine Einbürgerung für im Ausland lebende Deutsche über das Bundesverwaltungsamt. Hier hat es keine Änderungen gegeben.
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft.
Zunächst: Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, dann reduziert sich die Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre.
Zwar wird das Gesetz durch den Wegfall des generellen Verbots der Mehrstaatigkeit auch Verwaltungserleichterungen mit sich sich bringen - insgesamt stimme ich Ihnen aber zu, dass auf die Behörden durch die zu erwartende steigende Fallzahl mehr Arbeit zukommt. Zudem sind die Wartezeiten bei Einbürgerungsverfahren an zu vielen Orten schon jetzt abschreckend lang.