Eine Ermessenseinbürgerung (für im Ausland lebende Menschen) zielt bspw. auf Personengruppen ab, deren Tätigkeit ein öffentliches Interesse darstellt.
Leider kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, ob und unter welchen Umständen die Aufforderung der Behörde zur Vorlage eines A2-Sprachnachweises richtig ist.
Aufgrund dieser schwierigen Gemengelage habe ich zur Abstimmung eine persönliche Erklärung abgegeben, in der ich sowohl auf die vor allem im parlamentarischen Verfahren erzielten Verbesserungen als auch auf die aus meiner Sicht verbleibenden Kritikpunkte eingehe.
Zum genauen Unterzeichnungsdatum kann ich Ihnen leider noch keine Auskunft geben. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz aber im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass für alle einsehbar transparent ist, wann das Gesetz final in Kraft treten wird.
Ich bitte Sie und alle anderen Interessierten daher noch um etwas Geduld, wenn behördenseitig noch Verfahrensfragen geklärt werden müssen.
An den Bedingungen für die Wiedereinbürgerung wurde im Rahmen der gerade abgeschlossenen Reform nichts verändert. Das Verfahren ist hier gut dargestellt: