Hakan Demir
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Frage von Ben K. •

Ist es korrekt, dass es erst 1 Jahr nach dem Inkraftreten des StarModG 'Rechtssicherheit' für die Doppelte Staatsbürgerschaft gibt (bzgl. Klage gegen das Gesetz innerhalb dieses Zeitraums)?

Sehr geehrter Herr Demir,

vielen Dank für ihren Einsatz in Bezug auf die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Sie haben mich - wie auch mit Sicherheit viele andere so kompetent auf dem Laufenden gehalten. Nun ist es endlich soweit.
Ich habe letztens auf einschlägigen Foren gelesen, dass theoretisch innerhalb eines Jahres nach Inkraftreten des Gesetzes gegen das Gesetz geklagt werden kann (z.b. durch die Opposition). Wenn ich nun eine zweite Staatsbürgerschaft nach dem 27.6. annehmen würde habe ich dann keine 'finale' Rechtssicherheit auf Beibehalt, da das Risiko einer Klage besteht?

Besten Dank
Ben K.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank erst mal für die unterstützenden Worte. Ich freue mich, dass ich nicht nur in meiner Arbeit als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion meinen Beitrag zu diesem wichtigen Gesetz leisten konnte - sondern auch durch die Kommunikation hier den Kontakt zu den vielen an der Reform interessierten Menschen halten konnte. 

Zu einer möglichen Klage gegen das Gesetz liegen mir keine Informationen vor. Sie beziehen sich vermutlich auf die grundsätzliche Möglichkeit der Normenkontrollklage, die entweder von Bundesregierung, Landesregierung einem Viertel der Opposition (abstrakte Normenkontrolle) oder von einem Gericht, dass einen mit dem Gesetz in Zusammenhang stehenden Fall betraut ist, (konkrete Normenkontrolle) eingeleitet werden kann. Eine Frist für die Normenkontrollklage gibt es nicht. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seit des Bundesverfassungsgerichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte-Normenkontrolle/abstrakte-normenkontrolle_node.html 

Mir ist allerdings wie gesagt keine Klage bekannt und ich bin mir sicher, dass im Zusammenhang mit der generellen Ermöglichung der Mehrstaatigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. 

Wenn Sie weitere Details zu den geäußerten Rechtspositionen in den genannten Foren haben, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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