Frage von Alex S. • 15.04.2024
Verlieren Deutsche, die vor langer Zeit eine andere Staatsbürgerschaft erworben haben, ohne Genehmigung der D Behörden, ihre D Staatsbürg., nachdem das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft getreten ist?
Antwort von Hakan Demir SPD • 12.06.2024
Sehr geehrter Herr S.
ich muss Sie darauf hinweisen, dass wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit erworben haben (je nachdem welches Land dies ist) und Ihre deutsche nicht abgegeben haben, dies zu Unrecht erfolgt ist und Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit damit eigentlich verlieren. Ob und wie dies in Ihrem Fall geahndet wird, mag und kann ich nicht beurteilen.
Die Staatsangehörigkeitsreform regelt nicht rückblickend, sondern ermöglicht ab dem 27. Juni doppelte Staatsangehörigkeiten - ohne dass die deutsche oder ausländische abgegeben werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir