Hakan Demir
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SPD
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Frage von Mohammad A. •

Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt aber ich bin Student und bekomme ich BavöG.Allerdings bin kein Internationaler Student,sondern Flüchtling und habe unbefristeter Aufenthaltserlaubnis.

Ich habe einen Brief von der Stelle bekommen und fragen nach den Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung,obwohl ich schon den BavöG Bescheid eingereicht habe.habe ich weiterhin Anspruch auf Einbürgerung,wenn ich keinen Arbeitsvertrag habe??

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. 

Als anerkannter Flüchtling sind Sie grundsätzlich auch während des Studiums einbürgerungsberechtigt. Der Ausschluss von der Einbürgerung gilt nur für internationale Studierende mit einem Aufenthaltstitel nach § 16b des Aufenthaltsgesetzes. 

Wenn Sie ihren Lebensunterhalt durch BAföG-Bezug bestreiten, ist das auch kein Ausschlussgrund. (das wäre nur bei Sozialleistungen nach dem zweiten oder zwölften Buch des Sozialgesetzbuches der Fall, also beispielsweise bei Bürgergeldbezug) 

Es kann aber sein, dass sich Ihr zuständiges Amt einfach ein Bild machen möchte, ob Sie beispielsweise neben dem Studium schon in Teilzeit arbeiten. Die Entscheidung zur Lebensunterhaltssicherung wird nämlich auf Basis einer Prognoseentscheidung getroffen, sodass die Information über einen möglichen Nebenjob relevant sein könnte. 

Ich würde Ihnen daher empfehlen, Ihren Fall und die bestmögliche Darstellung Ihrer finanziellen Situation einmal mit einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) bei Ihnen vor Ort zu besprechen. (hier finden Sie die Beratungsangebote bei Ihnen vor Ort: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/) 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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