Hakan Demir
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SPD
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Frage von Nickola M. •

Wird der Erwerb eines neuen Passes eines Drittlandes irgendwelche Konsequenzen haben, z.B. in Bezug auf den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft?

Ein Herr hat die moldauische Staatsangehörigkeit. Er hat im Jahr 2020 eine Einbürgerungszusicherung erhalten. Im Jahr 2021 hat er eine zweite Staatsangehörigkeit erworben (Moldau + Georgien). Diese hat er erhalten, während seine Einbürgerungszusicherung gültig war und während er sich eigentlich um die Entlassung aus seiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit kümmern sollte.
Im September 2023 wurde die Einbürgerungszusicherung um zwei weitere Jahre verlängert.
Aufgrund des neuen Einbürgerungsgesetzes wird die Mehrstaatsangehörigkeit zugelassen.Sollte der Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft (Moldau + Georgien) so schnell wie möglich bei der Einbürgerungsbehörde in Deutschland gemeldet werden?
Ist es ein Verstoß gegen deutsches Recht, wenn man während seines Aufenthalts in Deutschland (während man hier lebt und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis ist) eine weitere Staatsangehörigkeit erworben hat? Verliert man dadurch den Recht auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Eine Beschränkung zur Annahme weiterer ausländischer Staatsangehörigkeiten gab es in Deutschland auch unter der alten Gesetzgebung nicht. Man konnte dann eben nur nicht eingebürgert werden in Deutschland. Ob man aber mit einem, zwei oder mehr ausländischen Pässen in Deutschland lebt, macht keinen Unterschied. 

Dank der neuen Rechtslage können Sie sich jetzt mit der ja noch bis September 2023 gültigen Einbürgerungszusage bei Ihrer Behörde melden und diese darüber informieren, dass Sie nicht mehr beabsichtigen, Ihre weiteren Staatsangehörigkeiten niederzulegen.

Die Behörde prüft den Fall dann abschließend unter der neuen Rechtslage (also mit erlaubter Mehrstaatigkeit) und sollte Ihnen entsprechend zeitnah einen Termin zur Einbürgerung anbieten.

Das Berliner Landesamt für Einwanderung hat über diesen Verfahrensweg bereits auf seiner Website informiert: https://www.berlin.de/einwanderung/einbuergerung/

Ich hoffe, andere Behörden werden ähnlich transparent über diese ja für viele Menschen unsichere Situation aufklären.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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