Werden aktuell gestellte Anträge auf Einbürgerung nach dem alten Recht bearbeitet oder nach diesem, dass zum Zeitpunkt der Bearbeitung gilt?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich wollte einen Antrag auf Einbürgerung stellen, auch mit dem Ziel der doppelten StA. Dann schickte mich die Einbürgerungsbehörde wieder weg und sagte, dass alle jetzt gestellten Anträge noch noch altem Recht bearbeitet werden und ich dann die andere StA noch ablegen müsste. Ich solle meinen Antrag Ende Juni erst stellen. Ich finde im Internet dazu andere Informationen. Was ist denn nun richtig und wo finde ich es schwarz aus weiß?
Sehr geehrte Frau S.,
die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich.
Werden Einbürgerungsanträge noch vorher gestellt, so werden Sie nach derzeitig geltendem Recht behandelt, bei dem noch keine doppelte Staatsangehörigkeiten vorgesehen sind.
Um Rechtssicherheit zu haben, warten Sie doch noch die wenigen Tage und stellen Ihren Antrag ab dem 27. Juni.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir