
in Bildungsgutschein fällt in den Rahmen des SGB III und ist kein Hindernis für eine Einbürgerung.
©Max Neudert
in Bildungsgutschein fällt in den Rahmen des SGB III und ist kein Hindernis für eine Einbürgerung.
Seit dem 27.06. dürfen Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten annehmen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Einbürgerung in einen ausländischen Staat an das jeweils zuständige Konsulat des Landes.
Von der türkischen Wehrpflicht entbindet Sie eine zusätzliche Staatsbürgerschaft allerdings nicht.
Abgesehen von unwirksamen Einbürgerungen oder Verzicht durch die Person selbst darf der deutsche Pass nur bei Eintritt in ausländische Streitkräfte bzw. eine terroristische Gruppe im Ausland entzogen werden.
Die von Ihnen angesprochenen 4 Jahre sind ein Anwendungshinweis des Bundesinnenministeriums, wie der Zeitraum "noch nicht seit x Jahren im Inland" interpretiert werden soll - nämlich so, dass ein 4-jähriger Aufenthalt genügt