Es ist aber angesichts des komplexeren Nachweises der Lebensunterhaltssicherung eventuell sinnvoll, sich anwaltlich oder im Rahmen einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer beraten zu lassen
In Deutschland geborene Kinder erhalten künftig automatisch den deutschen Pass, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt.
Sehr geehrter Herr E.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Falls Sie vorab einmal abklären möchten, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich sein kann, empfehlen ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde oder eine Beratung durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Anspruch zu nehmen
Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.
Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen.