Doppelte Staatsbürgerschaft (Türkisch/Deutsch), dennoch Wehrpflicht in der Türkei?
Sehr geehrter Herr Demir, ich bin 37 Jahre alt und besitze aktuell die türkische Staatsangehörigkeit. Den Wehrdienst in der Türkei habe ich bis zu meinem 38- Lebensjahr verlängert (länger geht auch nicht).
Ich lebe seit 35 Jahren in Deutschland, habe hier studiert und bin erfolgreicher Unternehmer.
Wenn ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe, muss ich dann dennoch den Wehrdienst der TÜrkei beantragen bzw. mich freikaufen?
Sehr geehrter Herr G.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetztes ist die doppelte Staatsangehörigkeit unbegrenzt möglich. Bereits vor der Reform wurden ca. 80 % der Einbürgerungen unter Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit durchgeführt. Allerdings waren die Quoten je nach Herkunftsland sehr unterschiedlich - bei Menschen aus der Türkei oder der Ukraine war die Beibehaltung vergleichsweise niedrig. Das Gesetz schafft hier endlich eine faire und gerechte Regelung.
Ich freue mich, wenn Ihnen das neue Gesetz die Möglichkeit gibt, in Deutschland gleichberechtigt leben und mitbestimmen zu können, ohne ihre Bindung an die Türkei aufgeben zu müssen.
Von der türkischen Wehrpflicht entbindet Sie eine zusätzliche Staatsbürgerschaft allerdings nicht. Die NGO Connection e.V. hat hier die Bestimmungen zur türkischen Wehrpflicht, auch für Doppelstaatler, sehr gut dargestellt: https://de.connection-ev.org/article-1609
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir