Frage von Choukou H. • 28.06.2024
Sehr geehrter Herr Demir , ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und möchte Bildungsgutchein vom Agentur für Arbeit damit Weiterbildung machen kann . Wirkt den Bildungutsschein auf Einbürgerung negativ aus ?
Antwort von Hakan Demir SPD • 28.06.2024
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Frage.
Es ist weiterhin möglich, sich mit Bezug von Arbeitslosengeld I einbürgern zu lassen. Dies zeigt ja auch, dass Sie eine längere Erwerbsbiografie haben.
Ein Bildungsgutschein fällt in den Rahmen des SGB III und ist kein Hindernis für eine Einbürgerung.
Tatsächlich wird aber auch anhand einer Einzelfallprognose entschieden. Hier müssen Sie plausibel nachweisen, dass Sie alle notwendigen Anstrengungen unternommen haben und es weiterhin tun, wieder eine Arbeit zu erlangen. Nachweisen könnten Sie dies z.B. durch Nachweise zu Einladungsgesprächen, die Sie erhalten haben oder Bewerbungen, die Sie geschrieben haben.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir