Hakan Demir
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SPD
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Frage von Birgid M. •

Sehr geehrter Herr Demir: Die CDU droht damit, das StARModG, rückgängig zu machen. Welche Konsequenzen hätte das, wenn ich mich in meinem aussereurpäischen Aufenthaltsland naturalisieren lasse?

Das neue Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft. Ich würde mich in meinem Aufenthaltsland gerne einbürgern lassen. Welche Rechtssicherheit haben Deutsche im aussereuropäischen Ausland, wenn eine zukünftige Regierung das StARModG rückgängig machen würde?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ich lese aus Ihrer Frage heraus, dass Sie befürchten, als Doppelstaatlerin von einer zukünftigen Regierung ausgebürgert zu werden. 

Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist sehr eng geregelt. Abgesehen von unwirksamen Einbürgerungen oder Verzicht durch die Person selbst darf der deutsche Pass nur bei Eintritt in ausländische Streitkräfte bzw. eine terroristische Gruppe im Ausland entzogen werden. 

Die Ampel-Regierung hat mit der aktuellen Reform den Verlustgrund "Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit" gestrichen. Sie würden den deutschen Pass also auch bei Einbürgerung in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland rechtmäßig behalten - und daran würde unter der aktuellen Rechtslage auch ein Regierungswechsel nichts ändern. 

Darüber, ob und wie die Union in die Rechte von existierenden Doppelstaatler:innen eingreifen möchte, oder so sie "nur" plant, für zukünftige Einbürgerungen die Mehrstaatigkeit wieder einzuschränken, möchte ich gar nicht spekulieren. Die Union ist bei dieser Frage ohnehin nicht konsistent - denn auch unter der von der Union mitgetragenen vorherigen Rechtsordnung wurden schon 80 % der Einbürgerungen unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit / Mehrstaatigkeit vorgenommen. Fragen Sie dazu also am besten die zuständigen Abgeordneten der Unions-Fraktion. 

Ich kann Ihnen auf jeden Fall versichern: die SPD steht zu der Reform. Sich nicht mehr zwischen zwei Staaten entscheiden zu müssen, ist ein großer Fortschritt. Es wird der Lebensbiographie vieler Menschen gerecht - wie bei Ihnen, die sich auch nach einer Einbürgerung in ihrem neuen Aufenthaltsland noch Deutschland verbunden fühlen werden.  

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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