Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 26.03.2024

Wenn Sie Ihre alte / eine weitere Staatsangehörigkeit nach Inkrafttreten der Reform zu Ende Juni 2024 (wieder)erlangen möchten, ist es nicht notwendig, deutsche Behörden davon in Kenntnis zu setzen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 15.02.2024

Aufgrund dieser schwierigen Gemengelage habe ich zur Abstimmung eine persönliche Erklärung abgegeben, in der ich sowohl auf die vor allem im parlamentarischen Verfahren erzielten Verbesserungen als auch auf die aus meiner Sicht verbleibenden Kritikpunkte eingehe.

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Hakan Demir
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