Ist bereits fest, dass es sich bei der Staatsbürgerschaftsreform um ein Einspruchsgesetz und nicht um ein Zustimmungsgesetz handelt? Anders gesagt: Können wir im Bundesrat auf Probleme stoßen?
Sehr geehrter Herr Demir,
ist bereits fest, dass es sich bei der Staatsbürgerschaftsreform um ein Einspruchsgesetz und nicht um ein Zustimmungsgesetz handelt? Anders gesagt: Können wir im Bundesrat auf Probleme stoßen?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Das heißt, dass der Bundesrat – wie bei allen anderen Gesetzen, die nicht die Verfassung ändern, Auswirkungen auf die Finanzen der Bundesländer haben oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen (und das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetze) – „lediglich“ zustimmen muss. Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir