Bei Einbürgerungszusicherung vor Gesetzesänderung Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft auch nach Verabschiedung der Reform notwendig?
Sehr geehrter Demir,
welche Übergangsregelung wird es bezüglich Mehrstaatigkeit geben? Wird es bei Erhalt der Einbürgerungszusicherung vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung immer noch notwendig sein, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben, und muss ein neuer Antrag gestellt werden? Danke.
Sehr geehrter Herr M.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Nach aktueller Planung wird die Bundesregierung den Entwurf zum neuen Gesetz Ende Juni beschließen. Anschließend werden wir uns im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz befassen und die Reform schnellstmöglich zum Abschluss bringen. Dabei sind mir insbesondere schnellere Einbürgerungen, die Mehrfachstaatsangehörigkeit, der Erhalt der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder und faire Regeln für für die Gastarbeiter:innen-Generation, Staatenlose oder Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sehr wichtig.
Zum Inkrafttreten kann ich Ihnen leider kein genaues Datum versprechen. Ein Inkrafttreten Ende 2023 sollte aber realistisch sein. Zur Gültigkeit des neuen Gesetzes: Hier ist es so, dass auch für Menschen, deren Einbürgerungszusicherung lange genug gültig ist, als dass das Gesetz vor Ablauf der Einbürgerungszusicherung in Kraft tritt, die Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich sein wird. Ob das bei Ihnen so ist, müssten Sie aber bitte konkret mit Ihrer zuständigen Behörde besprechen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie die Ziele der Reform weiterhin unterstützen und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir