Gibt es eine Mitteilungspflicht, wenn man als deutscher Staatsbürger mit dem neuen Gesetz eine weitere Staatsbürgerschaft erwirbt?
Sehr geehrter Herr Demir,
wenn man nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes eine weitere Staatsbürgerschaft zusätzlich zu der vorhandenen deutschen erwirbt, ist man verpflichtet, den deutschen Behörden die neue Staatsbürgerschaft anzuzeigen?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr D.,
danke für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Zu Ihrer konkreten Frage: Eine Mitteilungspflicht bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit ist aktuell nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir