Hakan Demir
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Frage von Hüseyin D. •

Sehr geehrter Herr Demir, das EuGH hat letztes Jahr die Speicherung von PNR-Daten über 6 Monate als rechtswidrig erklärt. Wieso ist diese Entscheidung nicht im Fluggastdatengesetz übernommen worden?

Sehr geehrter Herr Demir,

das EuGH hat letztes Jahr die Speicherung von PNR-Daten über 6 Monate als rechtswidrig erklärt. Im Fluggastdatengesetz steht immer noch drin, dass Daten 5 Jahre gespeichert werden (nach 6 Monaten "pseudonymisiert", aber nicht anonymisiert).

Nun steht auf der Homepage vom BKA:

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Zentralstellen/Fluggastdatenspeicherung/FAQ/faq_node.html

"Fluggastdaten werden im Fluggastdaten-Informationssystem für sechs Monate gespeichert. Nach Ablauf der Speicherdauer werden die gespeicherten Fluggastdaten grundsätzlich automatisiert gelöscht.".

Aber davon steht im Gesetz nichts.

Können Sie vielleicht klären, was jetzt nun gültig ist? Entweder hält das BKA das Bundesgesetz nicht ein, oder die Information auf der Homepage des BKA ist falsch.

Ich wende mich an Sie, weil ja das Innenministerium von der SPD geführt wird.

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

danke für Ihre Frage.

Das Fluggastdatengesetz sieht in § 13 Absatz 1 Satz 1 vor, dass Fluggastdaten nach Ablauf von fünf Jahren ab ihrer Übermittlung aus dem Fluggastdaten-Informationssystem zu löschen sind. Jedoch hat der EuGH in der Entscheidung C-817/19 die dem Fluggastdatengesetz zu Grunde liegende PNR-Richtlinie einer umfangreichen und restriktiven europarechtskonformen Auslegung unterzogen. Dabei wurde die Speicherung von Fluggastdaten nur für einen Zeitraum von sechs Monaten für rechtmäßig erachtet und eine fortgesetzte Speicherung wurde an strenge Bedingungen geknüpft. Diese Anforderungen bezüglich der Speicherdauer der Fluggastdaten werden durch das BKA bereits über eine europarechtskonforme Auslegung der nationalen Rechtsgrundlage umgesetzt.

Die Aussagen auf der Webseite des BKA sind also korrekt, sie geben die aktuelle Praxis der Fluggastdatenverarbeitung korrekt wider.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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