Einbürgerung
Sehr geehrter Herr Demir,
das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zu einem neuen Staatsangehörigkeitsrecht gebilligt. Wenn das Parlament er zustimmt, kann er dann gleich in Kraft treten?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Sie verweisen richtigerweise auf den gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Staatsangehörigkeitsgesetzes. Die zentralen Informationen zum Beschluss finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/modernisierung-staatsangehoerigkeitsrecht-2215610
Dieser Beschluss ist ein großer Meilenstein für die Reform, da jetzt der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet wird. Wir werden im 4. Quartal die Arbeit am Gesetz prioritär vorantreiben und hoffentlich zum Abschluss bringen. Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht versprechen - zudem wird sicher eine gewisse (nicht zu lange) Übergangszeit zwischen Beschluss und Inkrafttreten notwendig sein, um den Behörden ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die neue Rechtslage zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir