Hallo Herr Demir Ich habe momentan ein Aufenthalts nach § 19 D und der läuft bald ab was bekommt man danach? Und habe ich vielleicht eine Chance mich Einbürgerung zu lassen? Glg
Sehr geehrter Herr A.,
danke für Ihre Frage.
Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete können Sie diese verlängern lassen oder beispielsweise eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Welcher Weg für Sie empfehlenswert ist, prüfen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Behörde oder zum Beispiel einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE).
Auch der Weg für eine Einbürgerung steht Ihnen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 19d des Aufenthaltsgesetzes grundsätzlich offen. Dazu, ob Sie die weiteren Voraussetzungen wie Voraufenthaltszeiten, Lebensunterhaltssicherung oder Sprachkenntnisse erfüllen, können die genannten Stellen Sie ebenfalls beraten.
Mit der Reform ermöglichen wir, dass die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung auf fünf Jahre abgesenkt wird, dass bei besonderen Voraussetzungen sogar schon eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich ist und dass alle Menschen – sofern sie dies möchten und ihr Herkunftsland die Mehrfachstaatsangehörigkeit erlaubt – unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden können.
Für Menschen, die dauerhaft in Deutschland ihre Heimat gefunden haben, den Weg zur Einbürgerung schnell und zu hohe Hürden abzubauen, ist mir auch deshalb besonders wichtig, damit möglichst viele Menschen gleichberechtigt an unserer Demokratie teilhaben können.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir