Gerne schaue ich mit Ihnen zusammen, welche Schritte unternommen werden können, um die Situation in Weimar zu verbessern - gerne auch auf Basis der Berliner Erfahrungen.
Die Einbürgerung nach bis zu 3 Jahren ist tatsächlich an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Eine Niederlegung einer ausländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Einbürgerung in Deutschland ist nicht möglich.
Wo noch großer Handlungsbedarf ist, ist die Umsetzungsebene. In Berlin werden beispielsweise seit diesem Jahr alle Antragsverfahren vollständig digital gestellt und bearbeitet.
Leider kann ich Ihnen noch keine Informationen zum weiteren Zeitplan für noch ausstehende migrationspolitische Vorhaben geben.
Wie in den bisherigen meiner Antworten bleibt es dabei: Die Staatsangehörigkeitsreform gilt für alle - sowohl für Ausländer:innen in Deutschland, die sich einbürgern lassen möchten, als auch für Deutsche im Ausland, die eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen möchten.