Warum kommt die Staatsbürgerschaftsreform nicht zur nächsten Bundestagsitzung
Sehr geehrter Herr Demir,
wie man auf der Seite des Bundestages nachlesen kann, kommt die erste Lesung der Staatsbürgerschaftsreform nicht zur 123. Sitzung des Bundestages zustande. Warum ist es so? Ich dachte alles wäre schon geklärt und die Bundesregierung hat sich auf den Gesetzenwurf geeinigt?
Wann kommt die erste Lesung endlich?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau T.,
danke für Ihre Frage.
Das Bundeskabinett hat Ende August die Staatsangehörigkeitsreform beschlossen. Das deutsche parlamentarische Verfahren sieht rund sechs vor, dass nach Kabinettsbeschluss der Gesetzesentwurf dem Bundesrat zugeleitet wird. Der Bundesrat tagt ein Mal im Monat und ihm wird Ende Oktober die Staatsangehörigkeitsreform vorgelegt. Danach gelangt sie Anfang November in die 1. Lesung in den Bundestag. Es folgen die Beratungen in den Ausschüssen, Sachverständigenanhörungen, Gespräche zwischen den Koalitionsfraktionen, um Änderungen zu beraten, und anschließend die 2. und 3. Lesung. Demokratische Prozesse benötigen Zeit, um alle relevanten Akteure einzubeziehen und ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Hier finden Sie zum Hintergrund nochmals weitere Informationen dazu, wie Gesetze in Deutschland entstehen und wer daran alles beteiligt ist: https://www.bpb.de/themen/politisches-system/24-deutschland/40463/wie-ein-gesetz-entsteht/
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir