Verzicht auf die belarussische Staatsbürgerschaft im Rahmen des Einbürgerungsprozesses.
Sehr geehrter Herr Demir,
aufgrund des neuen Erlasses des belarussischen Präsidenten, Erlass Nr. 278 vom 4. September 2023, sind konsularische Dienstleistungen in Botschaften eingeschränkt, und belarussische Bürger werden aufgefordert, persönlich nach Belarus zu reisen, um Angelegenheiten zu regeln. Diese Verordnung erschwert praktisch die Möglichkeit, die belarussische Staatsangehörigkeit im Rahmen des Einbürgerungsprozesses aufzugeben. In diesem Fall, wenn es keine Möglichkeit gibt, die Staatsangehörigkeit in der Botschaft aufzugeben, und es auch unmöglich ist, einen Pass zu erhalten, um einen Verzicht auf die Staatsangehörigkeit in Belarus zu beantragen, welche Schritte können unternommen werden?
Sehr geehrter Herr P.,
danke für Ihre Frage.
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform. Diese soll laut Planungen des Bundesinnenministeriums im April 2024 in Kraft treten. Dann werden auch doppelte Staatsangehörigkeiten möglich. Sie müssen ab dann nicht mehr Ihre belarussische Staatsangehörigkeit abgeben, um die deutsche zu erlangen, sondern können beide behalten.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir