Frage von Aleyna K. • 11.09.2023
Herr Demir, Wie wird die Situation derjenigen sein, die heimlich und ohne Erlaubnis der deutschen Behörden die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben?
Antwort von Hakan Demir SPD • 28.09.2023
Sehr geehrte Frau K.,
danke für Ihre Nachricht.
Mir sind solche Fälle tatsächlich nicht bekannt.
Spätestens ab Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform, die für den April 2024 geplant ist, werden doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglicht. Wir gehen davon aus, dass es keine Meldepflicht gibt, wenn Sie im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Dies kommt zumindest im Gesetzesentwurf nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir