Doppelte Staatsbürgerschaft
Sehr geehrter Herr D.,
Ich habe einen Ausländischen Pass. Ich bin aber in Deutschland geboren und aufgewachsen. Meine Eltern haben auch einen ausländischen Pass. Obwohl ich hier geboren und aufgewachsen bin, darf ich keine deutsche Staatsbürgerschaft neben meiner bisherigen Staatsbürgerschaft haben. Das ist unverständlich. Wenn das neue Gesetz dann rauskommt, darf ich dann auch zwei Pässe haben oder betrifft diese Regelung mich nicht? Da ich hier geboren, aufgewachsen bin und auch hier wohne.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Frau E.
Sehr geehrte Frau E.,
danke für Ihre Frage.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen wie die doppelte Staatsangehörigkeit für alle Menschen - sowohl für Ausländer:innen, die sich in Deutschland einbürgern lassen möchten, als auch für Deutsche, die im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen möchten.
Sie können sich also einbürgern lassen - sofern Sie natürlich alle Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen -, ohne Ihren derzeitigen Pass zu verlieren.
Die Staatsangehörigkeitsreform soll zu April 2024 in Kraft treten - ab dann sind also doppelte Staatsangehörigkeiten möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir