Hakan Demir
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SPD
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Frage von Lisa M. •

Kann man sich einbürgern lassen wenn man für einen ausländischen EU-Arbeitgeber arbeitet?

Hallo Herr Demir,
ich habe die Möglichkeit mich einbürgern zu lassen, da ich die Bedingungen erfülle. Geboren, aufgewachsen, lebhaft und arbeitend in DE. Ab nächstem Jahr werde ich 100% Remote für eine österreichische Firma arbeiten, bleibe trotzdem in DE wohnhaft. Habe ich dann immer noch ein Recht mich einbürgern zu lassen?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Für die Lebensunterhaltssicherung bei der Anspruchseinbürgerung ist die Inanspruchnahme von Sozialleistungen entscheidend. Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Remote-Tätigkeit ein Einkommen in ausreichender Höhe erzielen, sodass durch keine Probleme für die Einbürgerung entstehen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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