Wird mit den neuen Regelungen im StAG zur Sicherung des Lebensunterhaltes, hier insbesondere Wegfall des "Nichtvertretenmüssens", Schülern, Auszubildenden, Studenten die Einbürgerung weiter ermöglicht
In den VAH-StAG heißt es hierzu dass bei Schülern, Studenten und Auszubildenden regelmäßig davon auszugehen ist, dass sie einen etwaigen Leistungsbezug nicht zu vertreten haben, so dass sie eingebürgert werden können.
Sehr geehrter Herr R.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Sie sprechen richtigerweise an, dass die Art und Weise, wie Ausnahmen von der Lebensunterhaltssicherung in der Gesetzesreform ausgestaltet werden, geändert werden soll. Die Bundesregierung hat in der Begründung zum vorliegenden Gesetzesentwurf ausgeführt, dass Ausnahmen von der Lebensunterhaltssicherung für "Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, pflegende Angehörige, Alleinerziehende, die wegen Kinderbetreuung nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig sein können, oder Schüler/Auszubildende/Studierende, die, ggf. ergänzende, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen" in Zukunft nur noch im Rahmen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erfolgen sollen - nicht mehr im Rahmen der Anspruchseinbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/VII5/StARModG.pdf?__blob=publicationFile&v=4)
Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass die aktuelle Regelung in ihrer Flexibilität eine gute Regelung ist und Menschen in verschiedenen Lebenssituationen gerecht werden kann. Außerdem ist es auch bisher schon so, dass nur in Ausnahmefällen Sozialleistungsbezug hingenommen wird und der Grundsatz der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts gewahrt ist. Ich halte diese Verschärfung daher nicht für sinnvoll.
Wie die Regelung aber final erfolgt, kann ich Ihnen erst nach den noch laufenden parlamentarischen Beratungen sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir