Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
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Frage von Nina B. •

Wo sollen ausländische Fachkräfte wohnen? Es gibt keinen Wohnraum für Neumieter, der bezahlbar ist.

Sehr geehrter Herr Demir! Ich weiß nicht, ob sie die Frage speziell für Neukölln beantworten können oder als Abgeordneter wegen des bundesweiten Problems beantworten können. Ich frage auf beiden Ebenen. Warum gibt es kein geschütztes Marktsegment für dringend benötigte ausländische Fachkräfte? Besonders wenn ein extremer Notstand herrscht, wie z. B. in der Pflege. Man könnte ein geschütztes Marktsegment für sämtliches Krankenhauspersonal einführen. Sie haben wahrscheinlich gemerkt: Viele Bürger schaffen es nicht mehr, so viele Migranten zu akzeptieren, die nicht benötigt werden und das Gesundheitssystem belasten. Viele Bürger möchten mehr Migranten, die uns auch helfen und möchten eine Verbesserung der Lage in den Krankenhäusern. Aber neue Mietverträge legen eine Miete fest, die so hoch ist, dass es auch von normalen deutschen Gehältern kaum bezahlbar ist. In Berlin ist die Lage besonders schlimm. Mit freundlichem Gruß, Nina B.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

danke für Ihre Frage.

Es gibt verschiedene Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Marktsegmentberechtigung an eine Person erteilt werden kann. Diese Berechtigung kann also nicht ohne Weiteres an alle ausländischen Fachkräfte erteilt werden. Des Weiteren würde dies auch zu einer Benachteiligung anderer Fachkräfte und Personen, vor allem im Niedriglohnsektor, führen, die diese Berechtigung nicht erhalten würden. Darüber hinaus gibt es dafür auch derzeit nicht genug verfügbaren Wohnraum.

Um den Wohnungsmangel zu bekämpfen, braucht es stadtverträglichen Neubau im Rahmen einer guten Stadtentwicklung. Aber auch im Bestand muss geprüft werden, ob Wohnungen zweckwidrig dem Mietwohnungsmarkt vorenthalten werden. 

Nach langen und intensiven Verhandlungen hat die Ampel die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen. Die Miete darf somit bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Andere Vorhaben scheitern derzeit leider noch an einem Koalitionspartner. Die SPD-geführte Bundesregierung hat jedoch darüber hinaus schon Hilfen beschlossen, um die gestiegenen Mietpreise abzufedern, wie beispielsweise die Erhöhung und Ausweitung des Wohngeldes, der zweimaligen Auszahlung eines Heizkostenzuschusses, sowie der Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse. Klar ist aber auch: Hier ist dringender weiterer Handlungsbedarf.

Das Asylrecht hat in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang und dient in seinem Kern dem Schutz der Menschenwürde. Hierbei von Migrant:innen zu sprechen, die „nicht benötigt werden“, sehe ich problematisch.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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