Frage an Georg Eisenreich von Jörg E. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Eisenreich,
die Montessori Fachoberschule München zeigt die sog. „Nakba“-Ausstellung des Vereins Flüchtlingskinder im Libanon und verwendet sie auch für den Unterricht. Dass nach der Staatsgründung Israels im Jahr 1948 hunderttausende Juden aus ihren arabischen Heimatländern flüchten mussten, wird in der Ausstellung genau so verschwiegen wie der Angriff von fünf arabischen Staaten mit dem Ziel der Zerstörung des jüdischen Staates im gleichen Jahr. Wer Israelis ausschließlich als Täter und Palästinenser ausschließlich als Opfer definiert, schürt Hass auf Israel und erzeugt den Nährboden des Antisemitismus. Wenn wie hier die Kollaboration des palästinensischen Großmufti Amin el-Husseini mit dem NS-Regime verschwiegen wird und gleichzeitig Zionisten durchweg als Aggressoren dargestellt werden, wird die Geschichte verfälscht. Im Libanon haben Palästinenser kein Wahlrecht und dürfen zahlreiche Berufe nicht ausüben, während die arabischen Staatsbürger Israels dort alle demokratischen Rechte innehaben. Das zeigt: Der Ausstellung geht es um eine Dämonisierung und Delegitimierung Israels und nicht um eine objektive Darstellung des Konflikts. Die Gründung Israels war keine “Katastrophe”, sondern nach der Vernichtung der europäischen Juden im Nationalsozialismus zwingend notwendig, um einen Schutzraum für die Opfer von Antisemitismus zu schaffen.
Die Konzeption der Ausstellung verstößt inhaltlich und didaktisch klar gegen das Indoktrinationsverbot des für die politische Bildung grundlegenden Beutelsbacher Konsenses.
Hat die Staatsregierung bzw. ihre nachgeordneten Dienststellen im Rahmen der Schulaufsicht die Möglichkeit, die Montessori Fachoberschule München dahingehend anzuweisen, dass die Ausstellung zumindest so nicht mehr an der Schule gezeigt bzw. zum Unterricht verwendet wird? Wenn ja, wird diese Möglichkeit genutzt werden?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Egerer
Sehr geehrter Herr Egerer,
Herr Staatssekretär Eisenreich dankt für Ihre E-Mail vom 12. Dezember
2013. Die Angelegenheit wird derzeit geprüft. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld,
bis Sie weitere Nachricht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Martin Wunsch
Ministerialrat
Leiter des Büros des Herrn Staatssekretär
Sehr geehrter Herr Egerer,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei der Montessori Fachoberschule München um eine Privatschule handelt. Daher ist bei der Beantwortung Ihrer Frage neben der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit auch die Privatschulfreiheit zu berücksichtigen. Nach Art. 90 Satz 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sind private Schulen im Rahmen der Gesetze frei in der Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, über Lehr- und Erziehungsmethoden, über Lehrstoff und Formen der Unterrichtsorganisation. Daher sind die Einwirkungsmöglichkeiten des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sehr begrenzt.
Ergänzen möchte ich, dass die Montessori Fachoberschule München ein umfangreiches Begleitprogramm zur Ausstellung „Die Nakba - Flucht und Vertreibung der Palästinenser 1948“ anbietet. Laut Stellungnahme will die Schule auch eindeutig verhindern, dass es eine einseitige Opfer-Täter-Darstellung geben wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen keiner einseitigen Darstellung oder radikalen Ansichten ausgesetzt werden. Dafür werde begleitend zur Ausstellung im Unterricht, in Workshops und im Begleitprogramm Sorge getragen. In einem Raum würden beispielsweise Schülerarbeiten zur Thematik „Israel - ein bedrohtes Volk und Land“ sowie eine umfassende Zeitleiste zur Nahost-Problematik auf der Grundlage des Instituts für politische Bildung ausgestellt. Auch die Darstellung der Deutsch Israelischen Gesellschaft „Mythos Nakba“ werde während der Ausstellung veröffentlicht. Kritiker der Ausstellung seien am 09.01.2014 zu einer Diskussion mit dem Ehepaar Bernstein eingeladen gewesen.
Vor dem Hintergrund der oben genannten rechtlichen Vorgaben und des von der Schule angebotenen Begleitprogramms zu der Ausstellung ist seitens des Staatsministeriums ein schulaufsichtliches Einschreiten nicht angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL