Frage an Georg Eisenreich von Stefan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Eisenreich,
ich habe Ihre Antwort auf die Frage von Herrn M. H. vom 16.07.2013 gesehen. Es freut mich, dass Sie ein großer Befürworter von Bürgerentscheiden generell und speziell auch im Bund sind. Ich möchte Sie daher auf die Kampagne von "Mehr Demokratie e.V" zur BTW aufmerksam machen, die erreichen möchte, dass das durch eine entsprechende Volksgesetzgebung im Grundgesetz möglich wird. Evtl. sind Sie bereit, unter http://www.volksentscheid.de auch eine Unterstützerunterschrift zu leisten (geht ganz einfach, online).
Als Landstagsabgeordneter haben Sie natürlich in erster Linie Einfluß auf das Landesrecht. Im Jahr 2010 gab es eine Abstimmung im Landtag, um die Bedingungen für Volksabstimmungen in Bayern zu verbessern (Drucksache 16/4015). Der Vorschlag wurde abgelehnt. Volksbstimmungen in Bayern sind zwar möglich, aber für eine Volksinitiative doch sehr aufwändig zu intitiieren. Mich würde interessieren, wieso Sie als großer Befürworter von Bürgerentscheiden gegen diesen Entwurf gestimmt haben?
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Volksentscheide. In der Tat handelt es sich dabei nach meiner Überzeugung um ein wichtiges Thema. Die direkte Mitwirkungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger durch Volksentscheide ist der CSU und mir ganz persönlich ein besonderes Anliegen.
Entscheidend ist, dass die Volksgesetzgebung von einer hinreichend demokratischen Legitimation getragen wird. Eine Absenkung des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren von 10 Prozent auf 5 Prozent ist deswegen nicht sinnvoll und auch rechtlich bedenklich. Denn es ist ja gerade Sinn einer Demokratie, dass Entscheidungen eine breite Unterstützung in der Bevölkerung haben und nicht eine Minderheit ihre Interessen gegen den Willen der Mehrheit durchsetzt. Kommt es dann zum Volksentscheid, so gibt es bei diesem in Bayern kein Quorum, d.h. auch wenn nur ein sehr geringer Teil der Bevölkerung abstimmen sollte, ist die Entscheidung verbindlich.
Gerade das Budgetrecht ist eine der wesentlichen Grundlagen parlamentarischer Kontrolle und damit wesentliches Recht des Parlaments. Daher halte ich es für richtig, Abstimmungen über den Haushalt nicht zuzulassen.
Gegen die Einführung freier Unterschriftensammlungen sprechen aus meiner Sicht zwei gewichtige Argumente: Zum einen sollten wir verhindern, dass Menschen im privaten oder öffentlichen Bereich zu Unterschriften gedrängt werden können. Und zum zweiten sollte das Eintragungsverfahren nicht unnötig kompliziert sein. Andernfalls müsste das Wahlamt zum Beispiel prüfen, ob die entsprechenden Unterschriften tatsächlich von den aufgeführten Personen geleistet wurden und ob es zu Doppeleintragungen gekommen ist.
Wenn ein Thema ausreichenden Rückhalt in der Bevölkerung hat, dann hat die Geschichte gezeigt, dass der politische Gestaltungswille der Bürger auch zum Tragen kommt. In Bayern wurden 8 von 19 Volksbegehren zu Volksentscheiden. Erst kürzlich haben die Bürgerinnen und Bürger mit einem erfolgreichen Volksbegehren ihren Willen zur Abschaffung der Studiengebühren dokumentiert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Argumenten darlegen, warum ich den genannten Vorschlägen in der Form nicht zustimmen konnte. Dennoch hat für mich eine Stärkung der direkten Demokratie eine große Bedeutung. Ich werde mich daher auch weiterhin dafür einsetzen, dass zu wichtigen grundlegenden Themen Volksentscheide und Referenden auf Bundesebene ermöglicht werden. Die CSU hat erst im letzten Jahr einen Antrag im Bundesrat eingebracht, durch den die Einführung von Volksentscheiden zu grundlegenden Fragen der politischen und finanziellen Entwicklung Europas erreicht werden soll. Die Erreichung dieses Ziels, ist für mich der nächste wichtige Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung.
Bei Rückfragen können Sie sich gern an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL