
(...) Letztmals wurde die Beamtenversorgung in den Jahren 2003 und 2004 prozentual erhöht, jedoch gleichzeitig ab dem Jahr 2004 mehrfach die Jahressonderzahlung gekürzt, gegenwärtig erhalten die Versorgungsempfänger des Bundes noch 12,25 Monatsbezüge. Die Sonderzahlung selbst stellt keine Bevorzugung gegenüber den Rentnern dar, weil bei der Rentenberechnung alle beitragspflichtigen Bezüge, also beispielsweise auch "Weihnachtsgeld" berücksichtigt werden. (...)