Frage an Ewald Schurer von Helmut W. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Schurer,
-Ruhe, Rente und Pension von Heribert Prantl SZ v.14.5.2008-
Mit Erschütterung habe ich über die gravierenden Klassenunterschiede bei der Altersversorgung gelesen.
Hier ein paar Highlights:
-das durchschnittl. Alterseinkommen des Pensionärs liegt doppelt so hoch wie das des Druchschnittsrentners.
-die Standardrente ist seit Mitte der neunziger Jahre um 11 % gestiegen, die Standardpension aber um fast ein Drittel.
-bei Beamten liegt die Mindestpension bei 1.300 Euro.
Da Sie sicher den Artikel gelesen haben brauche ich keine weiteren
Punkte anführen.
Kann mir irgend jemand plausibel erklären warum hier systematisch über Jahrzehnte hinweg ein 2-Klassengesellschaft aufgebaut wird?
Mir freundlichen Grüssen
Helmut Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Mai 2008. Sie äußern sich dabei kritisch zur Altersversorgung von Beamten.
Die jährlichen Veränderungen zwischen Bundesbeamtenversorgung und Renten weichen zwar wegen der jeweiligen Besonderheiten der unterschiedlichen Versorgungssysteme immer wieder voneinander ab. Über längere Zeiträume haben sie sich aber bisher durchaus vergleichbar entwickelt.
Letztmals wurde die Beamtenversorgung in den Jahren 2003 und 2004 prozentual erhöht, jedoch gleichzeitig ab dem Jahr 2004 mehrfach die Jahressonderzahlung gekürzt, gegenwärtig erhalten die Versorgungsempfänger des Bundes noch 12,25 Monatsbezüge. Die Sonderzahlung selbst stellt keine Bevorzugung gegenüber den Rentnern dar, weil bei der Rentenberechnung alle beitragspflichtigen Bezüge, also beispielsweise auch "Weihnachtsgeld" berücksichtigt werden. Die jährlichen Einmalzahlungen von jeweils 300 Euro, die die aktiven Bundesbeamten für die Jahre 2005 bis 2007 statt einer prozentualen Besoldungserhöhung erhielten, wurden auf die Versorgungsempfänger des Bundes nicht erstreckt. Im Ergebnis lag die Bundesbeamtenversorgung im Jahr 2007 um ca. 2,14% unter den Beträgen des Jahres 2002, die gesetzliche Rente hingegen um ca. 1,59% darüber. Die diesjährige Steigerung der Bundesbeamtenversorgung deckt also überwiegend einen Nachholbedarf ab.
Die Argumente in dem von ihnen zitierten Zeitungskommentar erscheinen mir nur teilweise gerechtfertigt, da sie die strukturellen Vorbedingungen des Beamtentums außen vor lassen.
Der Anteil der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes beträgt in Deutschland über 70%. So ergeben sich vor allem im Zuge ihrer langjährigen Ausbildung und Verantwortung entsprechende Pensionsansprüche. Nicht erst aufgrund der "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums", sondern vor allem wegen der allgemeinen Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, müssen Beamte demnach besonderen Pflichten folgen.
Dies beschränkt sich nicht nur auf die in besagtem Artikel erwähnten "Polizisten (und) Feuerwehrleute", sondern auf verbeamtete Staatsbedienstete im Allgemeinen, die unabhängige Entscheidungen treffen, welche sowohl mit hoher Rechenschaftspflicht als auch mit Rechten verbunden sind.
Ihre Anfrage bekräftigt aber auch, dass darüberhinaus mehr Transparenz geschaffen werden muss. Es bedarf daher in Fragen der Höhe und Begründung der Besoldung von Beamten einer offenen Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Mit freundlichen Grüßen
Ewald Schurer, MdB