
(...) Wie von vielen Kritikern angeführt, fällt auch mir eine Differenzierung bei der Überwachung und hier einer unterschiedlichen Behandlungen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Vergleich zu Ärzten und Rechtsanwälte, und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten in der Tat sehr schwer. (...)