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Ewald Schurer
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Frage von Brigitte E. •

Frage an Ewald Schurer von Brigitte E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schurer,

vor nicht allzu langer Zeit gab es in diesem Land große Debatten wie man Glücksspiele verhindern, bzw. die Werbung dafür einschränken soll, denn es macht ja süchtig zu spielen.
Seitdem hängt in jedem Lottoladen ein großes Schild mit dem Hinweis darauf, dass man eigentlich lieber nicht spielen sollte.
Meine Frage zu diesem Thema wäre: warum wird im Fernsehprogramm egal welcher Sender seit geraumer Zeit das Pokerspiel so umworben. Warum unternimmt der Staat nichts dagegen obwohl zu Zeiten wo sich auch Kinder vor dem Apparat aufhalten, ganz gezielt für dieses Glückspiel geworben wird. Vielleicht ist auch schon einmal aufgefallen wie viele Pokerkoffer zu Weihnachten gewünscht und auch geschenkt wurden.
Wer schützt unsere Kinder davor, diese coolen Kerlen zu imitieren die da abends am Pokertisch sitzen und zocken? Wer kümmert sich den darum dass man diesem Spiel entgegenwirkt (wenigstens der Werbung dafür). Man kann gerade bei diesem Spiel alles was man besitzt, verlieren.
Man verbietet man Vereinen Sponsoren bzw. die Werbung für diese aber keiner unserer Politiker kümmert sich darum was sonst noch so beworben wird. Als Mutter dreier Kinder bin ich höchst besorgt und auch empört darüber dass niemand etwas gegen diese geballte Werbung im TV für Poker im Internet, Poker im Fernsehen, Poker auf dem Handy usw. unternimmt. Wo sind unsere Frau von der Leyen, die Frau Schmidt usw. Wer jault mit mir gemeinsam auf und hat zudem noch die Möglichkeit dagegen etwas zu unternehmen.
Ist diese Thematik ausser mir noch niemandem aufgefallen oder kann der Staat mittlerweile auch schon Geld daran verdienen indem er solche Werbungen zulässt. Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.

Brigitte Edlbergmeier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Edlbergmeier,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. April 2008 über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de. In diesem äußern Sie sich kritisch zum Thema Glücksspiel.

Die Suchtgefahr, die vom Glücksspiel ausgeht ist ein Problem, das unbedingt eingedämmt werden muss. Deshalb gibt es strikte Regelungen, die die Werbung für und das Abhalten von öffentlichem Glücksspiel betreffen. Für solche Veranstaltungen ist eine Genehmigung von der jeweiligen Landesbehörde notwendig. Die Veranstaltung sowie die Teilnahme an nicht genehmigtem öffentlichem Glücksspiel sind nach den §§284, 285 StGB unter Strafandrohung verboten.

Die Werbung für öffentliches Glücksspiel unterliegt nach §5 des neuen Glücksspielstaatsvertrages, der seit 1. Januar 2008 in Kraft ist, strengen Richtlinien. Es muss dabei auf die Gefahren, die von Glücksspiel ausgehen, hingewiesen und ein Aufforderungscharakter vermieden werden. Es ist außerdem verboten, im Fernsehen oder über das Internet für öffentliches Glücksspiel zu werben.

Die Werbung für Onlinepoker-Seiten, die von verschiedenen deutschen Fernsehsendern betrieben wird, fällt nicht unter die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages, da auf den Seiten, für die geworben wird, kein Geldeinsatz gebracht werden muss und nur um Spielgeld gespielt werden kann. Der Staat hat allerdings keine Möglichkeit, Anbieter von Onlinepoker, die ihren Sitz in einem Land haben, in dem Onlinepoker erlaubt ist, rechtlich zu belangen.
Es ist außerdem noch umstritten ob Anbieter, die in einem anderen EU- Mitgliedsstaat eine Lizenz besitzen, auch in Deutschland Glücksspiel veranstalten dürfen.

Besonderes Augenmerk bei der Suchtprävention wird auf die Jugendlichen gerichtet. Nach §6 des Jugendschutzgesetzes ist es Jugendlichen unter 18 Jahren verboten, an jeglicher Art von öffentlichem Glücksspiel teilzunehmen. Mit diesem Verbot hat der Staat seine Möglichkeiten zum Schutz der Jugendlichen allerdings ausgeschöpft. Auf die Vorgänge im privaten Bereich hat der Staat keinen Einfluss, weshalb er auf die Hilfe des sozialen Umfelds der Jugendlichen angewiesen ist.

Es ist die Aufgabe aller Mitglieder der Gesellschaft, Jugendliche von der Teilnahme an nicht öffentlichen Glücksspielveranstaltungen, wie privaten Pokerrunden, in denen um Geld gespielt wird, fernzuhalten und sie so vor der Gefahr, von Glücksspiel abhängig zu werden, zu schützen.

Dass die Gefahren, sie von Glücksspiel ausgehen, in der Politik durchaus ernst genommen werden zeigt, dass die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau MdB Sabine Bätzing (SPD), im Januar 2007 und im März 2008 zu zwei Werkstattgesprächen einlud, um sich über die Themen Glücksspiel und Suchtprävention auszutauschen. Das Ziel war es, das Gesamtbild zur Suchtprävention und den aktuellen Stand der Angebote in Deutschland zusammenzutragen. Diese jährlich stattfindenden Werkstattgespräche haben den Zweck, eine enge Zusammenarbeit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Länder zu gewährleisten, die Suchtprävention zu optimieren und Hilfsangebote zu verbessern.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir, die SPD-Bundestagsfraktion, weiterhin gegen die Gefahren des Glücksspiels, wozu auch das Pokern zählt, vorgehen werden. Durch das Strafgesetzbuch, das Jugendschutzgesetz und den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der seit 1. Januar 2008 in Kraft ist, wurden wichtige gesetzliche Reglements geschaffen – nun ist es an uns, weiter gegen das Glücksspiel vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ewald Schurer, MdB