
(...) Generell gilt: Die Bundeswehr kann keine Verantwortung für das Verhalten der Menschen übernehmen, die nicht mehr bei ihr im Dienst sind. Bei den Menschen mit Verstrahlungssymptomen kommt es darauf an, wo und wann die Verstrahlung stattgefunden hat. Bei Soldaten, die zum Beispiel in einer Radar-Anlage der Bundeswehr gedient haben, fühlt sich die Bundeswehr weiterhin für die damaligen Bediensteten in der Pflicht. (...)