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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 30.10.2007

(...) Wir haben volles Verständnis, dass die eindringlich geäußerte Bitte der Familie an die Politik, sich hier nicht unsachgemäß einzumischen, respektiert wird. Das bedeutet keineswegs, dass Rechtsverletzungen auch in der Türkei hingenommen werden müssen. In solchen Fällen ist Kritik richtig, wichtig und die Voraussetzung, dass die Situation verbessert werden kann. (...)

Frage von Thomas B. • 24.10.2007
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• 30.10.2007

(...) Der Bischof ist nicht nur in der Frage der Familienpolitik als ein fundamentalistischer Bischof aufgefallen, sondern auch als Spalter in der Ökumene und in der Gesellschaft. Er suspendiert Pfarrer wegen ökumenischen Engagements, will „Kreationismus“ im Schulunterricht – und bezeichnet diejenigen, die das aus wissenschaftlicher Verantwortung nicht wollen, als totalitär. (...)

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• 30.10.2007

(...) Sie ist vom Papst mit einem Kirchenbann belegt worden, weil sie sich für die Menschenrechte von Schwulen und Lesben in Europa engagierte. Es ist eine durchaus kritische Bemerkung, die vor allem den äußersten rechten Rand der katholischen Kirche betrifft, aber auch die Enttäuschung darüber, dass ultrakonservative Randfiguren das Erscheinungsbild einer äußerst vielgestaltigen Kirche nach außen weitgehend bestimmen können. (...)

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• 29.10.2007

(...) Das ist keine Rechtfertigung des Vorgehens des Gerichts in Antalya, sondern die Antwort auf Ihre theoretische Frage. Auch wir sind der Meinung, dass das Gericht das Verfahren im Falle Marco überzieht und sein Alter und die Tatsache, dass er bis dahin unbescholten gelebt hat, nicht gebührend berücksichtigt. (...)

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• 04.12.2007

(...) in den Debatten um Menschenrechte, Verhinderung und Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen darf es nicht zu Vergleichen kommen, die Verbrechen und Missstände in unterschiedlichen Ländern gegeneinander aufrechnen. Sonst wäre die Menschenrechtsdebatte ein Feld von Beliebigkeiten und Unverbindlichkeiten. Jede Menschenrechtsverletzung ist eine zu viel. (...)

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• 19.11.2007

(...) Die Agentur überweist den Kassen für jeden ALG –II-Bezieher einen pauschalen Beitrag von 125 Euro sowie 15 Euro für die Pflegeversicherung. Im Prinzip werden die Krankenversicherungskosten von ALG-II-Beziehern also vollständig durch die Arbeitslosenversicherung getragen. Die Kritik der Kassen, der Pauschalbeitrag decke die Kosten nicht vollständig ab, ist ein anderes Thema. (...)

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