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Frage von Albert S. •

Frage an Claudia Roth von Albert S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Roth,

können Sie mir erklären, warum die POLITISCHE UNABHÄNGIGKEIT aus den ARD -Leitlinien 2007/2008 entfernt wurden.

Mit freundlichen Grüssen
A. Sturm

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sturm,

Ihre Frage habe ich zum Anlass genommen zu recherchieren, wie berechtigt Ihre Sorge sein könnte. Natürlich ist der Begriff „politische Unabhängigkeit“ immer im Kontext zu verstehen. Interessant ist auch, dass der Begriff "unabhängig" in den aktuellen Leitlinien der ARD häufiger auftaucht als 2005. Die ARD verpflichtet sich in ihren Leitlinien und gesetzlichen Grundlagen neben den gesetzlichen Vorgaben (Rundfunkstaatsvertrag) auch in ihren eigenen Richt- und Leitlinien zu einer unabhängigen Berichterstattung.

Im Auszug aus der Präambel der ARD-Leitlinien 07/08 heißt es:

"...Die ARD stellt ein unabhängiges, hochwertiges und nachhaltiges Programm für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen bereit…." Weiter im Text: "...Besonders in den Kernbereichen Information, Bildung, Beratung und Kultur zählen journalistische Kriterien wie unabhängige Recherche, sorgfältige Auswahl, sachkundige Aufbereitung, objektive Darstellung und anschauliche Vermittlung zu den wesentlichen Erkennungsmerkmalen. Um eine unabhängige Berichterstattung zu garantieren, unterhält die ARD im In- und Ausland ein leistungsstarkes Korrespondentennetz. Auf der Grundlage dieser Qualitätsstandards trägt sie wesentlich zur freien öffentlichen Meinungsbildung zu allen relevanten politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Themen der Zeit bei."

Auch folgende Auszüge aus den ARD-Leitlinien 07/08 verdienen eine besondere Aufmerksam machen:

In der Präambel Abschnitt Europa und Auslandsberichterstattung (S. 50), Abschnitt Sportberichterstattung (S.52), Abschnitt Beratung und Service (S.61), Abschnitt Trennung von Werbung und Programm (S. 76)

In der Präambel sowie im Abschnitt 3(b) heißt es "Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein."

Im Rundfunkstaatsvertrag sind u. a. folgende Passagen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit und der unabhängigen Berichterstattung zu bewerten: §8 (2) zur redaktionellen Unabhängigkeit von Sponsoren, §10 (1) zur Information, §14 (1) zur Finanzierung. Dass in jedem Fall ausgeschlossen sein muss, dass die Politik über die Rundfunkfinanzierung Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausübt, hat jüngst das Bundesverfassungsgericht noch einmal bestätigt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Roth

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