(...) Ihren Vorschlag, mehr Geld für Bildung auszugeben, finde ich grundsätzlich richtig. Allerdings sehe ich Investitionen in Bildung nicht alternativ zu Kindergeldzahlungen. Schließlich haben beide einen ganz unterschiedlichen Zweck. (...)
(...) Ausgangspunkt der gesetzgeberischen Überlegungen zu § 1626a BGB ist, dass bei nicht miteinander verheirateten Eltern nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass diese gemeinsam für das Kind Verantwortung übernehmen wollen und können. Nichteheliche Kinder werden nach wie vor auch im Rahmen „flüchtiger und instabiler Beziehungen" geboren. Das Bundesverfassungsgericht hat es vor diesem Hintergrund nicht beanstandet, dass § 1626a BGB die gemeinsame Sorge an übereinstimmende Sorgeerklärungen der Eltern knüpft. (...)
Sehr geehrter Herr Gärtner,
die BRD ist keine GmbH - damit erübrigen sich Ihre weiteren Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) Ich möchte Sie aber in Zusammenhang mit der Seite iq-testen-online.com gerne auf meine Antwort vom 17. Juni an Herrn Wessels verweisen. (...)
(...) Kinder- und jugendpornographischen Schriften liegt oft ein reales Geschehen, ein ganz konkreter Missbrauch zugrunde. Gesetzeszweck ist deshalb auch der mittelbare Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und vor der Ausbeutung durch die Porno-Industrie. Die strafbare Verbreitung von Schriften geschieht in aller Regel anonym und auch die Darsteller bleiben anonym. (...)
(...) Das Urteil selbst ist nur mit einer denkbar knappen Mehrheit der Richterinnen und Richter des Staatsgerichtshofs zustande gekommen. Ansatzpunkt für die Argumentation derjenigen, die Studiengebühren für zulässig erachten, ist Art. 59 Absatz 1 Satz 4 der hessischen Landesverfassung, in dem es - anschließend an den von Ihnen zitierten Art. (...)