(...) die Beratungen im Bundestag zum P-Konto sind noch nicht abgeschlossen; ich hoffe aber, dass dies im Herbst 2008 geschehen wird. (...) Gesetzlichen Pfändungsschutz für Girokonten gibt es schon nach geltendem Recht; der ist allerdings kompliziert ausgestaltet. (...)
(...) Die Mediatorengruppe wurde bis Ende 2002 in etwa 50 Fällen angerufen und konnte in zahlreichen Konfliktfällen einvernehmliche Regelungen zwischen den Konfliktparteien vermitteln. Aufgrund der dabei gewonnenen Erfahrungen haben die Justizministerien von Deutschland und Frankreich ein deutsch-französisches Modellprojekt für Familienmediation ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Modellprojekts wurden Sorge- und Umgangskonflikte professionellen Mediatoren aus beiden Ländern anvertraut, die in mehreren Seminaren für die speziellen Erfordernisse der binationalen Mediation fortgebildet wurden. (...)
(...) Zunächst kann derjenige, der durch arglistige Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung bestimmt wurde, diese Erklärung anfechten mit der Folge, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen ist. Außerdem kann auch ein Schadenersatzanspruch gegen Verkäufer und Vermittler bzw. das Kreditinstitut unter dem Gesichtspunkt der Fehlberatung bestehen. (...)
(...) Die von Herrn Koch erhobenen Forderungen halte ich nach wie vor nicht für geeignet, die allgemeine Sicherheit zu verbessern. Sie sind zum Teil überflüssig, etwa im Hinblick auf „Erziehungscamps“, denn diese sind schon nach geltendem Recht möglich; die Länder müssten sie nur einrichten (und finanzieren). Andere Forderungen wie die nach dem so genannte Warnschussarrest, der generellen Anwendung allgemeinen Strafrechts auf die Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen und die Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe auf 15 Jahre werden aufgrund kriminologischer Befunde von den Experten des Jugendkriminalrechts nicht nur als unwirksam, sondern als eher kontraproduktiv angesehen, weil sie die Chancen auf künftige Straffreiheit unter Umständen sogar verschlechtern. (...)
Sehr geehrter Herr Wiechmann,
(...) die Gesetze in diesem Land werden nicht von Lobbyisten gemacht, sondern vom Bundestag und gegebenenfalls auch dem Bundesrat nach eingehender Beratung beschlossen. Wenn Interessenvertreter im Vorfeld bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen beratend mitwirken, geschieht dies im Interesse einer größeren Praxisnähe und unbürokratischeren Gestaltung der Gesetzgebung und ist den jeweiligen Entscheidungträgern auch bekannt. Ergebnis dieses Kompetenzaustausches sind ein praxistaugliches Recht, das allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt. (...)