(...) Die von Herrn Koch erhobenen Forderungen halte ich nach wie vor nicht für geeignet, die allgemeine Sicherheit zu verbessern. Sie sind zum Teil überflüssig, etwa im Hinblick auf „Erziehungscamps“, denn diese sind schon nach geltendem Recht möglich; die Länder müssten sie nur einrichten (und finanzieren). Andere Forderungen wie die nach dem so genannte Warnschussarrest, der generellen Anwendung allgemeinen Strafrechts auf die Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen und die Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe auf 15 Jahre werden aufgrund kriminologischer Befunde von den Experten des Jugendkriminalrechts nicht nur als unwirksam, sondern als eher kontraproduktiv angesehen, weil sie die Chancen auf künftige Straffreiheit unter Umständen sogar verschlechtern. (...)