(...) Den Eindruck, dass das alte Altersphasenmodell jetzt in der gerichtlichen Praxis gleichwohl wieder auflebt, kann ich so nicht teilen. Auch in den Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm finden sich dafür keine Anhaltspunkte. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 festgestellt, dass diese Gründe die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen für verheiratete und nicht verheiratete Eltern rechtfertigen. Ich gehe daher davon aus, dass die Regelung des § 1626a BGB auch nicht menschenrechtswidrig ist. (...)
(...) Hinzu kommt Folgendes: Der Rahmenbeschluss erlaubt es nicht, von der Strafbarkeit wegen der Verbreitung fiktiver Pornographie ("realistisch dargestellte, nicht echte Kinder") abzusehen. Weil das nicht schlüssig ist - die Verbreitung von Computeranimationen soll strafbar sein, nicht aber die Verbreitung von pornographischen Filmen oder Bildern, auf denen "Scheinjugendliche" zu sehen sind - hat der Gesetzgeber entschieden, die Verbreitung beider Pornographieformen strafrechtlich gleich zu behandeln. (...)
Sehr geehrter Herr Wiechmann,
Sehr geehrter Herr Kirschner,
(...) Das Gesetz sieht jetzt auch ausdrücklich vor, dass eine neue verfestigte Lebensgemeinschaft auf Seiten des Unterhaltsberechtigten zur Herabsetzung oder sogar vollständigen Versagung von Unterhaltsansprüchen führen kann. Wann eine verfestigte Lebensgemeinschaft besteht, hängt nicht allein von der Dauer der Beziehung ab. Zwar fordert die Rechtsprechung gewöhnlich eine gewisse Mindestdauer, die bei etwa zwei Jahren liegt. (...)