Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 19.08.2008

(...) Allgemein ist jedoch zu erwarten, dass der Bundesgerichtshof und die übrigen im Familienrecht verantwortlichen Gerichte das neue Unterhaltsrecht so mit Leben erfüllen werden, wie es der Reformgesetzgeber geplant hat. Danach ist jeder Ehegatte nach der Scheidung in einem verstärkten Maß dafür verantwortlich, seinen eigenen Unterhalt zu sichern. (...)

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 14.08.2008

(...) Sie haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts richtig verstanden. Die Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich der Effekt des negativen Stimmgewichts ergibt („weniger Stimmen können zu mehr Mandaten führen“), sind verfassungswidrig, weil sie die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl verletzen. Der Wahlfehler wirkt sich zwar auf die Zusammensetzung des 16. (...)

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 01.09.2008

(...) wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Rams geschrieben habe, bin ich bestürzt über die Fälle von Vernachlässigung von Kindern. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich in meinem Zuständigkeitsbereich wo immer es geht für den Schutz des Kindeswohls einsetze. (...)

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 19.08.2008

(...) Allerdings geht der Gesetzgeber davon aus, dass neben der disziplinarischen Ahndung eine Kriminalstrafe nur dann erforderlich ist, wenn der Amtsträger darüber hinaus weiteres Unrecht verwirklicht, indem er das Geld für sich behält und dadurch zeigt, dass er aus wirtschaftlichem Eigeninteresse handelt. Daraus folgert die Rechtsprechung, dass eine Bestrafung des Amtsträgers wegen Betruges in dieser speziellen Fallkonstellation nur ausnahmsweise in Betracht kommt, nämlich dann, wenn zur bewussten Abgabenüberhöhung des Amtsträgers noch eine weitere, darüber hinausgehende Täuschung des Bürgers hinzukommt. Mit einer allgemeinen Privilegierung oder Immunität von Amtsträgern hat das aber nichts zu tun. (...)

E-Mail-Adresse