als Kleinunternehmerin haben Sie dann keinen Anspruch auf Hilfen für Ihr Unternehmen aus der Energiekostenpauschale, wenn Sie keine Steuern zahlen, was bei Ihnen der Fall zu sein scheint, weil Sie ja offenbar ergänzend ALG II (also Hartz IV) beziehen.
da Sie keine Steuern zahlen, haben Sie auch keinen Anspruch auf die Energiepauschale von 300 Euro.
Allerdings kann ich Ihnen leider noch nicht konkret Ihre Frage beantworten, da sich der entsprechende Gesetzesentwurf noch im parlamentarischen Verfahren befindet
nicht jeder, der Kindergeld bezieht und damit den Kinderzuschuss erhält, ist gleichzeitig in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und damit berechtigt, die Energiepauschale von 300 Euro zu erhalten.
Ich teile Ihr Anliegen absolut, weshalb wir als Ampelregierung genau dieses Gesetz abschaffen wollen, weil gerade Pflegekinder ohnehin schon schwerere Startbedingungen im Vergleich zu anderen Kindern haben.
Wenn ein geringfügig Beschäftigter Vorruheständler die 300 Euro Energiepauschale von seinem Arbeitgeber NICHT erhalten haben sollte, könnte er/sie diese 300 Euro dennoch bei der Steuererklärung angeben und auf diesem Wege durch den Steuerbescheid rückwirkend erhalten.