Moin, können Sie mir sagen, wann und in welcher Höhe die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten in 2023 beschlossen wird?
Sehr geehrter Herr H.,
sicherlich haben Sie davon gehört, dass das Bundeskabinett am 31. August 2022 einen Gesetzentwurf beschlossen hat, mit dem zum 01. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft werden soll. Diese Verbesserung soll es möglichst vielen Menschen ermöglichen, den Übergang in den Ruhestand flexibler und finanziell besser gerüstet zu gestalten. Die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten soll mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch erfolgen – kurz: 8. SGB IV-Änderungsgesetz.
Allerdings kann ich Ihnen leider noch nicht konkret Ihre Frage beantworten, da sich der entsprechende Gesetzesentwurf noch im parlamentarischen Verfahren befindet: die 1. Lesung hat am 20. Oktober 2022 im Bundestag stattgefunden und wird aktuell im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales bearbeitet. Noch steht nicht genau fest, wann die abschließende Lesung und Abstimmung dazu im Bundestag stattfinden kann – klar ist aber, dass die Verabschiedung des 8. SGB IV-Änderungsgesetz noch dieses Jahr erfolgen wird, damit die Änderungen zum 01. Januar 2023 wirksam werden können. Sie können sich gerne wieder an mich mit Ihren Fragen wenden, wenn konkrete Ergebnisse aus der Ausschussarbeit vorliegen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihre Bettina Hagedorn